“Drei Dinge sind uns aus dem Paradies geblieben: Sterne, Blumen und Kinder.” Dante


Wie wird mein Kind auf die Schule vorbereitet?
Kindertagesstätten haben einen eigenen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Einen großen Raum nimmt im KiTa-Alltag das Spielen ein. Durch das Spiel werden erste Lerninhalte vermittelt. Gleichzeitig entwickelt das Kind eigene Denk- und Handlungskonzepte, die es für den Schulbeginn ausrüsten. Der natürliche Wissensdrang des Kindes soll dabei erhalten und gefördert werden.

Wie sind die Öffnungszeiten?
Die Einrichtungen des AWO Kreisverbandes sind in der Regel ganzjährig und durchgehend von 6.00 – 17.00 Uhr geöffnet (KiTa “Rabennest” bis 18.00 Uhr). Bei Bedarf können diese Zeiten erweitert werden, um berufstätige Eltern zu entlasten. In der Regel findet eine Betreuung der Kinder bis zum Schuleintritt statt. Vor und nach den Öffnungszeiten der gesetzlichen Betreuungsformen (KiTa, Kinderkrippe, Hort, Tagesmutter) steht die mobile, felxible Kinderbetreuung durch das “KID-Z” zur Verfügung.

Wie melde ich mein Kind in der Kinderkrippe/ Kita an?
Die Anmeldung ist einfach und ohne lange Wartezeiten: Die Eltern entscheiden selbst, in welcher Einrichtung sie ihre Kinder unterbringen möchten und melden sie dort persönlich an. Durch die Leiterin werden Sie über weitere Aufnahmemodalitäten informiert. Die Anmeldung kann aber auch über die AWO Geschäftsstelle  (03628 - 66146) erfolgen.

Wie hoch sind die Betreuungsgebühren?
Die Höhe der Betreuungsgebühren ergibt sich aus den örtlichen Gegebenheiten der Einrichtung und den Vereinbarungen mit der zuständigen Kommune. In den AWO-Einrichtungen bestehen zwei Abrechnungssysteme, aus denen sich die Kosten für die Eltern ergeben. So bestimmt entweder die Anzahl der betreuten Kinder einer Einrichtung oder das Einkommen der Eltern die Höhe der Gebühren.
Der Elternbeitrag der Arnstädter AWO Kitas für Kinder ab 2 Jahren liegt bei maximal 84.-€ pro Monat.

Ich bin arbeitslos und habe kein Geld für den Betreuungsbeitrag der Kitas?
In besonderen Härtefällen kann auf Antrag der Eltern der Elternbeitrag ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden, gemäß § 22 und 90 des KJHG (Kinder- und Jugend Hilfegesetz).
Da ein Teil der AWO-KiTas die Gebühren nach dem Einkommen der Eltern staffelt, bleibt im Allgemeinen auch für sozial geschwächte Familien der Besuch in der KiTa finanzierbar. In jedem Fall bleiben die Eltern oder Erziehungsberechtigten zahlungspflichtig.

Welche Verpflegungsformen werden angeboten?
Die AWO-KiTas bieten Mittagessen und Vesper an. Die Essensanbieter Paulawerden regelmäßig Qualitätskontrollen unterzogen.  Da wir auch Gesundheits- und Wellnesskindergärten sind, achten wir natürlich auf ausgewogene Ernährung und födern durch verschiedene Projekte wie eigene Kräuter- und Obstgärten oder “Milchpartys”  das Gesundheitsbewußtsein der Kinder.

Werden in den Kindertagesstätten auch behinderte Kinder betreut ?
In den Einrichtungen der AWO werden auch behinderte Kinder aufgenommen. Neben den regulären KiTas haben sich die intergrativen Einrichtungen etabliert. In beiden leben behinderte und nicht behinderte Kinder in einem gemeinsamen Umfeld und werden individuell betreut und gefördert.

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